BCW - BildungsCentrum der WirtschaftWeiterkommen im Beruf - Kaufmännische und technische Aus- und Weiterbildung


CertQua

Finanzierungsmodelle

Möglichkeiten zur Finanzierung Ihrer Weiterbildung

 

  •  Begabtenförderung berufliche Bildung

  •  Bildungsgutschein

  •  Bildungskredit

  •  Bildungsscheck

  •  Eigenfinanzierung

  •  Förderung durch das Finanzamt/ Steuerliche Absetzbarkeit

  •  Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

  •  Rehabilitation

  •  WeGebAU

 

 

 

  •  Begabtenförderung berufliche Bildung

 

Die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) führt im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Begabtenförderungsprogramm der Bundesregierung durch. Die Zuschüsse zu den Kosten können für fachbezogene berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen und Maßnahmen zur beruflichen Aufstiegsförderung gewährt werden. Der Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen in Vollzeitform kann gefördert werden, wenn die Stipendiaten dafür beurlaubt oder freigestellt sind. Über die Förderdauer von bis zu drei Jahren hinweg können Zuschüsse von jährlich bis zu 1.700 € gezahlt werden, in den drei Jahren insgesamt bis zu 5.100 €. Dabei ist ein Eigenanteil von 20 % der Kosten, höchstens jedoch 180 € pro Förderjahr zu tragen. Die Förderung wird unabhängig von der Höhe des Einkommens und Vermögens der Stipendiaten geleistet. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht.

 

Für das Stipendium bewerben können sich Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die bei der Abschlussprüfung mindestens 87 Punkte oder eine Durchschnittsnote von 1,9 erreicht haben. Möglich ist die Bewerbung auch, wenn ein besonderes Ergebnis bei einem Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule vorliegt. Des Weiteren müssen die Bewerber beschäftigt oder arbeitssuchend gemeldet und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre alt sein. Auf die Altersgrenze sind Anrechungszeiten wie z.B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr-/Zivildienst und ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr von bis zu 3 Jahren möglich.

 

Die benötigen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie je nach Berufsausbildung bei der für Sie zuständigen Stelle, z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Ärztekammer, Notarkammer, etc. Weitere Informationen finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de.

 

 

  •  Bildungsgutschein

 

Der Bildungsgutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Job Center der Sozialämter, unter bestimmten Voraussetzungen für eine berufliche Weiterbildung ausgestellt. Im Rahmen einer Beratung wird die Notwendigkeit einer Bildungsmaßnahme geprüft. Diese besteht zum Beispiel, wenn sich Qualifizierungslücken aufgrund einer längeren Arbeitslosigkeit ergeben haben. Die Bundesagentur für Arbeit entscheidet über die Vergabe eines Bildungsgutscheins und kann diesen auf bestimmte Bildungsziele, zeitlich und regional begrenzen. Der Bildungsgutschein wird für eine bestimmte Weiterbildung ausgestellt und kann im BildungsCentrum der Wirtschaft eingelöst werden. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann die kompletten Gebühren.

 

Für eine persönliche Beratung steht Frau Bleckmann, Tel. 0201 81004-324 gerne zur Verfügung.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auch unter www.arbeitsagentur.de.

 

 

  •  Bildungskredit

 

Seit dem 01.04.2001 bietet die Bundesregierung Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (www.bmbf.de) in Anspruch zu nehmen.

 

Ziel des Bildungskredits ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfassten Weiterbildungen. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Familie.

 

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites. Der Kreditantrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten. Hier wird geprüft, ob die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bildungskredites vorliegen. Gegebenenfalls wird dann ein Bewilligungsbescheid und eine Bundesgarantie (Bürgschaft) erteilt. Diesem Bescheid wird ein verbindliches Vertragsangebot der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beigefügt.

 

Den Abschluss des Kreditvertrages, die Auszahlung der Raten und grundsätzlich auch die Rückforderung übernimmt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de).

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter:

 

Bildungskredit Hotline

Tel: 01888 358-4492

Fax: 01888 358-4850

E-Mail: bildungskredit@bva.bund.de

 

 

  •  Bildungsscheck

 

Mit dem Bildungscheck können sich Berufstätige zum halben Preis weiterbilden. Die Landesregierung NRW spricht damit Beschäftigte kleinerer und mittlerer Unternehmen (bis 250 Beschäftigte) an und kann sowohl von Beschäftigten als auch von Firmen in Anspruch genommen werden. Das Land übernimmt 50 % der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro pro Bildungsscheck, den Rest zahlt der Beschäftigte oder das Unternehmen.

 

Über 200 Anlaufstellen bei Wirtschaftsorganisationen, Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen sowie Volkshochschulen stehen den Beschäftigten und Unternehmen für Fragen zur Verfügung.

 

Damit sich Ihre Investition in Weiterbildung auch lohnt, ist eine klare Analyse und ausführliche Beratung nötig.

 

Folgende Beratungsstellen in Essen informieren Sie:

 

Essener Unternehmensverband e.V.

Silke Bleckmann

Tel: 0201 81004-324

Fax: 0201 81004-310

E-Mail: silke.bleckmann@euv.de

 

Kreishandwerkerschaft Essen

Thomas Wagner

Tel: 0201 3200875

E-Mail: bildungsscheck@kh-essen.de

 

Stadt Essen Volkshochschule

Thomas Deußen

Tel: 0201 88 43204

E-Mail: tom.deussen@vhs.essen.de

 

W.I.R. e.V. Weiterbildung im Revier

Daniela Hüchtemann

Tel: 0201 181 8780

E-Mail: info@wirev.de

 

Weitere Beratungsstellen in Ihrer Nähe und Informationen erhalten Sie auch unter www.bildungsscheck.nrw.de.

 

 

  •  Eigenfinanzierung

 

Bei der Eigenfinanzierung tragen Sie die Lehrgangsgebühren selbst. Das BildungsCentrum der Wirtschaft bietet jedoch die Möglichkeit, die Gebühren in monatlichen Raten zu zahlen.

 

 

  •  Förderung durch das Finanzamt/ Steuerliche Absetzbarkeit

 

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2002 sind die Aufwändungen für Fort- und Weiterbildungen sowie für Umschulungen als Werbungskosten absetzbar. Teilnehmer an Weiterbildungen oder Studiengängen können die Studiengebühren in vollem Umfang als Werbungskosten geltend machen, wenn Sie nachweisen können, dass die Maßnahme beruflich veranlasst ist.

 

Voraussetzung ist lediglich, dass die Bildungsmaßnahme in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf steht und Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufes getätigt werden. Dabei ist ausreichend, dass die Aufgaben den Beruf des Arbeitnehmers im weitesten Sinne fördern. Diese berufliche Veranlassung kann jedweder berufsbezogenen Weiterbildung erfüllt sein.

 

Daraus ergeben sich im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen, die die Weiterbildung neben dem Beruf wirtschaftlich noch attraktiver machen. Das entsprechende Urteil finden Sie unter dem Aktenzeichen "BFH-Urteil vom 17.12.2002 Akt.Z. VI R 137/01". In welcher Höhe diese Abzüge bei der Ermittlung Ihres zu versteuernden Einkommens Berücksichtigung finden, hängt vom Einzelfall ab. Zur Beantwortung dieser Frage bitten wir Sie darum, sich an Ihr zuständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater zu wenden.

 

 

  •  Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

 

Das so genannte „Meisterbafög“ können nicht nur angehende Meister nutzen, sondern auch Teilnehmer, die sich auf staatliche oder auf IHK-Abschlüsse vorbereiten. Bei Lehrgängen zum Fachwirt, Fachkaufmann oder Industriemeister kann ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gewährt werden. Der Zuschuss ist unabhängig vom Einkommen und muss nicht zurückgezahlt werden. Die verbleibenden Gebühren werden zusätzlich mit einem zinsgünstigen Darlehen gefördert.

 

Nähere Informationen finden Sie unter www.meister-bafoeg.info.

 

 

  •  Rehabilitation

 

Eine Erkrankung verhindert, dass die erlernte Tätigkeit weiterhin ausgeübt werden kann? Dann kann eine Förderung durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (z.B. BfA, LVA) oder durch die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen (Berufsgenossenschaft) in Frage kommen.

 

Gerne beraten wir Sie in dieser Frage: Frau Bleckmann, Tel. 0201 81004-324.

 

 

  •  WeGebAU

 

Berufliche Erfahrung und das Wissen der Mitarbeiter sind für Unternehmen von großem Wert. Dabei ist es wichtig, dass die Mitarbeiter über formale Berufsabschlüsse und Qualifikationen verfügen. Mit dem Sonderprogramm "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) fördert die Agentur für Arbeit besonders den Erwerb eines beruflichen Abschlusses für Beschäftigte im Unternehmen.

 

Die Förderung soll eine Anschubfinanzierung für die Weiterbildung vor allem in kleineren und mittleren Unternehmen mit nicht mehr als 100 Arbeitnehmern darstellen. Als Zielgruppe stehen ungelernt Beschäftigte und ältere Arbeitnehmer (50+) im Fokus des Programms. Der zielgerichtete Einsatz der finanziellen Mittel soll präventiv durch die Verbesserung des Qualifikationsniveaus Arbeitslosigkeit verhindern und Integrationsfortschritte bei geringqualifizierten Arbeitslosen erreichen.

 

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